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27.06.2025 - Bebauungsplan "Südlich der Burgunderstraße"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Entwicklung des Gebiets im neu aufzustellenden Bebauungsplan „Südlich der Burgunder Straße“ beschäftigt die Stadt Ingelheim bereits seit vielen Jahren. Ziel war es seit jeher, den Gebietscharakter mit seiner offenen Bauweise und kleinteiligen Bebauung mit Einzelhäusern zu waren. Hierfür wurde bereits in der Vergangenheit versucht das Gebiet mit einem Bebauungsplan zu überplanen, was jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Im weiteren Verlauf wurde eine Gestaltungssatzung beschlossen, die rückwirkend betrachtet o. g. Ziele nicht ausreichend sicherstellen konnte.
Mit der Beurteilung des Gebietes als sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), sind in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Gebäude genehmigt worden, die im Maß ihrer baulichen Nutzung von der Bestandsbebauung abweichen und Anlass boten das Gebiet erneut mit einem B-Plan zu überplanen, um das ursprüngliche Ziel, die Wahrung des Gebietscharakters, zukünftig doch noch zu erreichen. Hierbei soll mit Blick auf die Bedürfnisse aller Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes weiterhin eine maßvolle Weiterentwicklung möglich bleiben.

Der Vorgelegte B-Planentwurf geht jedoch nach unserem Verständnis und dem Empfinden vieler Anwohner weit über das Ziel einer moderaten Weiterentwicklung hinaus. Die Verwaltung wird daher gebeten die bisherigen Festsetzungen des B-Planentwurfs wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

1.  Die Anzahl der Wohneinheiten soll, mit Ausnahme des Neuwegs (WA1), auf zwei begrenzt werden. Im Gebiet Hinterhofen sind fast ausschließlich Wohnhäuser mit einer Wohneinheit vorhanden. Um den Gebietscharakter zu erhalten, sollte daher die Anzahl  der WE je Gebäude auf maximal zwei begrenzt werden. Dies würde bereits eine nicht unerhebliche Nachverdichtung ermöglicht.

2.Eine Mindestgrundstücksgröße von 350 m² soll für zukünftige Grundstücksteilungen als Mindestgröße festgelegt werden. 

3.Es sollen folgende GRZ festgelegt werden: WA 1: GRZ 0,5ng des Bau- und Planungsausschusses einen entsprechen überarbeiteten Planentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Schleuß