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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Entwicklung des Gebiets im neu aufzustellenden Bebauungsplan „Südlich der Burgunder Straße“ beschäftigt die Stadt Ingelheim bereits seit vielen Jahren. Ziel war es seit jeher, den Gebietscharakter mit seiner offenen Bauweise und kleinteiligen Bebauung mit Einzelhäusern zu waren. Hierfür wurde bereits in der Vergangenheit versucht das Gebiet mit einem Bebauungsplan zu überplanen, was jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Im weiteren Verlauf wurde eine Gestaltungssatzung beschlossen, die rückwirkend betrachtet o. g. Ziele nicht ausreichend sicherstellen konnte.
Mit der Beurteilung des Gebietes als sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), sind in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Gebäude genehmigt worden, die im Maß ihrer baulichen Nutzung von der Bestandsbebauung abweichen und Anlass boten das Gebiet erneut mit einem B-Plan zu überplanen, um das ursprüngliche Ziel, die Wahrung des Gebietscharakters, zukünftig doch noch zu erreichen. Hierbei soll mit Blick auf die Bedürfnisse aller Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes weiterhin eine maßvolle Weiterentwicklung möglich bleiben.

Der Vorgelegte B-Planentwurf geht jedoch nach unserem Verständnis und dem Empfinden vieler Anwohner weit über das Ziel einer moderaten Weiterentwicklung hinaus. Die Verwaltung wird daher gebeten die bisherigen Festsetzungen des B-Planentwurfs wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

1.  Die Anzahl der Wohneinheiten soll, mit Ausnahme des Neuwegs (WA1), auf zwei begrenzt werden. Im Gebiet Hinterhofen sind fast ausschließlich Wohnhäuser mit einer Wohneinheit vorhanden. Um den Gebietscharakter zu erhalten, sollte daher die Anzahl  der WE je Gebäude auf maximal zwei begrenzt werden. Dies würde bereits eine nicht unerhebliche Nachverdichtung ermöglicht.

2.Eine Mindestgrundstücksgröße von 350 m² soll für zukünftige Grundstücksteilungen als Mindestgröße festgelegt werden. 

3.Es sollen folgende GRZ festgelegt werden: WA 1: GRZ 0,5ng des Bau- und Planungsausschusses einen entsprechen überarbeiteten Planentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Schleuß

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Beantwortung der folgenden Anfrage in der Sitzung des Stadtrates am 16.06.25:

Vor dem Hintergrund der leider stark veränderten globalen Sicherheitslage bietet das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen seit dem Jahr 2024 einen kostenlosen Check der IT Sicherheit an. Laut Bericht der Allgemeinen Zeitung vom 11.06.25 haben bisher 76 Kommunen von dem Angebot Gebrauch gemacht. Die Haushaltsmittel für diesen Test, der auf Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beruht, sind nicht gedeckelt. Das Land bietet den Kommunen auch an, sich an den Warn- und Informationsdienst des Landes anzubinden und Zugang zu einer landesweiten Plattform zum Thema Informationssicherheit zu erhalten.

Dazu bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: 


1. Ist der Verwaltung dieses Angebot des Landes bekannt?

2. Hat sich Ingelheim bereits an dem Test beteiligt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Falls noch keine Beteiligung erfolgt ist, spricht etwas gegen eine Inanspruchnahme?

4. Wann wäre demnach eine Beteiligung möglich?

5. Plant die Verwaltung auch die Anbindung an den Warn-und Informationsdienst und an die oben erwähnte landesweite Plattform?

https://mastd.rlp.de/themen/digitalisierung/informationssicherheit/cybersecurity-check-fuer-kommunen


Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Weitzel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des Stadtrates am 16.06.2025 bitten wir um Beantwortung der folgenden Anfrage:

Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits im Jahr 2008 den strategischen Rahmen gesetzt, um in koordiniertem Vorgehen aller Akteure die Vulnerabilität durch Klimawandelfolgen zu identifizieren und  geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz entgegenzusetzen.
Anpassung an die Folgen des Klimawandels hilft, besser mit seinen Folgen umzugehen, Schäden zu verringern und existierende Chancen zu nutzen. Ziel des Förderprogramms als Gesamtheit ist es, Teilnehmende, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Anpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Mit dem Förderprogramm sollen gezielt Anreize für eine strategische  Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte geschaffen werden.

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV sollen substanziell die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise erreicht werden. Um die Synergien zwischen Natürlichem Klimaschutz, dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Klimaanpassung besonders  hervorzuheben und nutzbar zu machen, setzt der Förderaufruf unter der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ vom 06.11.2024 (DAS-örderrichtlinie) einen Schwerpunkt auf den natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Zu diesem Zweck wird eine temporäre Fokussierung des Förderschwerpunkts (FSP) A.1 – Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts - der geltenden DAS-Förderrichtlinie für die Dauer des nächsten Förderfensters vom 15.05.2025 bis zum 15.08.2025 auf Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes vorgenommen. Die entsprechende Fördermaßnahme wird aus den für das ANK veranschlagten Mitteln des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ des Bundes finanziert. 
Der Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ richtet sich gezielt an Kommunen. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz“, die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und  für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen. Dabei werden sie durch das Beratungs- und Qualifizierungs-angebot des Zentrums limaAnpassung (ZKA) unterstützt. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 225.000 Euro pro Vorhaben. Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt maximal 24 Monate. Das Bundesumweltministerium (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft – Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Die  elektronische Einreichung erfolgt über das System „Easy-Online“ im Internet. Der Zugang zu Easy-Online ist über die Internetseite der ZUG zu erreichen.

Dazu bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. War der Verwaltung der Förderaufruf bereits bekannt?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um durch eine Bewerbung Fördermittel für die Stadt Ingelheim zu erhalten? 
  3. Welches Projekt / welche Projekte könnten hier für Ingelheim konkret aufgegriffen werden?

 

  1. Mit freundlichen Grüßen

gez. Stefan Weitzel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die gleichberechgte Teilhabe aller Kinder am Spielgeschehen ist ein zentrales Ziel moderner Familien- und Sozialpolik. Inklusive Spielplätze leisten hierzu einen wichgen Beitrag. Zahlreiche Kommunen orieneren sich bei der Planung an einschlägigen technischen Normen und gesellschaftlichen Leitbildern – insbesondere:

  • DIN 18034-1:2020-10 – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen, inkl. Barrierefreiheit
  • DIN/TS 18034-2:2024-02 – Bewertungsmatrix für inklusive Spielräume
  • DIN 33942 – Barrierefreie Spielplatzgeräte: sicherheitstechnische Anforderungen
  • DIN EN 1176 / DIN EN 1177 – Sicherheitsnormen für Spielgeräte und Böden

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 

  1. Bestandsaufnahme im Stadtgebiet 
    1. Wie viele öffentliche Spielplätze befinden sich aktuell im Stadtgebiet (einschließlich Ortsteile)?
    2. Wie viele davon verfügen über Spielgeräte, die als barrierefrei oder inklusiv nutzbar gelten? Gibt es eine städsche Bewertung nach DIN/TS 18034-2?
    3. Gibt es Spielplätze mit vollständigem barrierefreiem Zugang (Wege, Geräte, Umfeld)?
  2. Planung und Investoren
    1. Welche Invesonen in barrierefreie bzw. inklusive Spielgeräte wurden in den letzten fünf Jahren getägt?
    2. Gibt es konkrete Planungen oder Fördermittelanträge für den Ausbau inklusiver Spielangebote?
    3. Werden bei Neuplanungen die o. g. Normen systemasch berücksichgt?
  3. Beteiligung und Information
    1. Wie werden Bürgerinnen und Bürger - insbesondere Eltern, Schulen, Kitas und Behindertenbeaufragte - in die Planung neuer Spielplätze eingebunden?

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Dyllick

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen der CDU und SPD-Stadtratsfraktion bitten wir sie um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen zum Bebauungsplan „südlich der Burgunderstraße“. Gerne kann, soweit möglich, ergänzend zur schriftlichen Beantwortung eine mündliche Erörterung der Fragen in der Bau- und Planungsausschusssitzung vom 1.4.2025 stattfinden.

  1. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf“ südliche der Burgunderstraße“, sieht in allen Bereichen des Bebauungsplanes die Festsetzung WA allgemeines Wohngebiet vor. Warum wurden mit Blick auf die bereits existierende Struktur, mit Ausnahme des WA 1Bereich des Neuweg, nicht nur reines Wohngebiet WR vorgeschlagen?
  2. Warum wurden für die Flächen WA 3 GRZ 0,45 und WA5 GRZ 0,4 festgelegt? Was spricht gegen einer GRZ von 0,4 im WA 3 und eine GRZ von 0,35 im WA 5? 3. Im vorliegenden Bebauungsplan wurden keine Regelungen bezüglich der Geschossflächenzahl getroffen. Was spräche gegen eine Geschossflächenzahl von 0,5 bei einer Grundflächenzahl von 0,35 beziehungsweise von einerGeschossflächenzahl von0,6 bei bei einer Grundflächenzahl von 0,4?
  3. Der vorliegende Bebauungsplan sieht keine Regelung der Anzahl der Vollgeschosse vor. Wäre eine Regelung der Vollgeschosse im Plangebiet nicht sinnvoll, um den Charakter des Plangebietes zu erhalten? Was spricht dagegen im WA 1bis WA 3 zwei Vollgeschosse und im WA 4 bis 6 ein Vollgeschoss festzuschreiben?
  4. Der vorliegende Bebauungsplan sieht eine Regelung der Gebäudehöhen vor. Könnte die Verwaltung bitte an einem Beispiel aus dem Bebauungsplan die Berechnung von zwei fiktiven Gebäudehöhen konkret erläutern (Zum Beispiel im WA 3 und WA 4)? Was spricht gegen eine Regelung durch GFZ und Begrenzung der Vollgeschosse?
  5. Welche Auswirkung auf den Bebauungsplan hätte es, wenn man zusätzlich zur offenen Bauweise die Bauweise Einzelhäuser und Doppelhäuser aufnehmen würde? 
  6. Der Bebauungsplan sieht keine Regelungen zum Thema Anzahl der maximalen Wohneinheiten vor. Erscheint es nicht sinnvoll, um den Charakter des Gebietes zu erhalten und gleichzeitig eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen eine maximale Anzahl von zwei Wohneinheiten vorzusehen und dies bei einer Grundstücksgröße von 350 Quadratmetern. Welche Auswirkungen hätte eine solche Regelung in Bezug auf die moderate Nachverdichtung?
  7. Wieso sieht die Verwaltung für die Dächer in den WA 3 bis 5 nicht eine Flachdach Regelung bzw. Satteldächer bis maximal 30 Grad vor.
  8. In der Begründung wird aufgeführt, dass die Festsetzungen aus dem Bestand abgeleitet wurden. Allerdings ist festzustellen, dass bei einigen Gebäuden die falschen Maße übernommen wurden (siehe Begründung, S. 20): 
  9. a. Gotenstraße 8: Traufhöhe gem. Bestandsaufnahme = 5,8 m, in Begründung = 6,9 m
    b. Gotenstraße 20: Traufhöhe gem. Bestandsaufnahme = 6,5 m, in Begründung = 8,0 m
    c. Bei dem Gebäude Frankenstraße 16 wird bezweifelt, dass hier die Traufhöhe bei 7,0 m liegt. Augenscheinlich beträgt diese ca. 5,5 m. Könnte die Verwaltung dies Bitte überprüfen, kurz erläutern und ggf. anpassen.
  10. In der Planzeichnung entsteht ein Gebiet, welches nicht klar einem WA zugeordnet ist. Zu welchem WA gehört es? Beziehungsweise welche Festsetzungen sollen hier getroffen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Lakinger(CDU) und Dominik Brill(SPD)