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05.05.2025 - Förderaufruf des BMUV im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (ANK-DAS)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des Stadtrates am 16.06.2025 bitten wir um Beantwortung der folgenden Anfrage:

Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits im Jahr 2008 den strategischen Rahmen gesetzt, um in koordiniertem Vorgehen aller Akteure die Vulnerabilität durch Klimawandelfolgen zu identifizieren und  geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz entgegenzusetzen.
Anpassung an die Folgen des Klimawandels hilft, besser mit seinen Folgen umzugehen, Schäden zu verringern und existierende Chancen zu nutzen. Ziel des Förderprogramms als Gesamtheit ist es, Teilnehmende, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Anpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Mit dem Förderprogramm sollen gezielt Anreize für eine strategische  Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte geschaffen werden.

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV sollen substanziell die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise erreicht werden. Um die Synergien zwischen Natürlichem Klimaschutz, dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Klimaanpassung besonders  hervorzuheben und nutzbar zu machen, setzt der Förderaufruf unter der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ vom 06.11.2024 (DAS-örderrichtlinie) einen Schwerpunkt auf den natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Zu diesem Zweck wird eine temporäre Fokussierung des Förderschwerpunkts (FSP) A.1 – Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts - der geltenden DAS-Förderrichtlinie für die Dauer des nächsten Förderfensters vom 15.05.2025 bis zum 15.08.2025 auf Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes vorgenommen. Die entsprechende Fördermaßnahme wird aus den für das ANK veranschlagten Mitteln des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ des Bundes finanziert. 
Der Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ richtet sich gezielt an Kommunen. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz“, die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und  für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen. Dabei werden sie durch das Beratungs- und Qualifizierungs-angebot des Zentrums limaAnpassung (ZKA) unterstützt. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 225.000 Euro pro Vorhaben. Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt maximal 24 Monate. Das Bundesumweltministerium (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft – Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Die  elektronische Einreichung erfolgt über das System „Easy-Online“ im Internet. Der Zugang zu Easy-Online ist über die Internetseite der ZUG zu erreichen.

Dazu bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. War der Verwaltung der Förderaufruf bereits bekannt?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um durch eine Bewerbung Fördermittel für die Stadt Ingelheim zu erhalten? 
  3. Welches Projekt / welche Projekte könnten hier für Ingelheim konkret aufgegriffen werden?

 

  1. Mit freundlichen Grüßen

gez. Stefan Weitzel