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09.10.2019 - Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen

Wir bitten um Beantwortung der folgenden gemeinsamen Anfragen der Stadtratsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen, FWG/BLH, CDU und FDP zur Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:

Die Stadt Ingelheim erhebt nach Maßgabe einer Satzung einmalige Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen.

In den vergangenen Jahren wurde die alternativ bestehende Möglichkeit wiederkehrender Ausbaubeiträge, die gewisse Vorteile bietet, diskutiert. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage eignen sich wiederkehrende Beiträge allerdings nur für kleinere Städte und Gemeinden, so dass auch in Anbetracht der zu bildenden Abrechnungseinheiten im Stadtgebiet von einer Einführung in Ingelheim vorerst Abstand genommen wurde.

Abgeleitet aus § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach der Finanzbedarf der Kommunen zunächst vorrangig aus der Erhebung von Entgelten für öffentliche Einrichtungen zu decken ist, wird allgemein eine grundsätzliche Pflicht der Städte und Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen gesehen.

Bei der Abrechnung von einmaligen Ausbaubeiträgen treten oftmals unbefriedigende und ungerechnet erscheinende Fallgestaltungen auf (wenn z. B. nur ein Teilbereich einer Straße ausgebaut wird), diese sind mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, die finanziellen Belastungen bei teuren Straßenbaumaßnahmen sind oftmals für die Eigentümer unangemessen hoch, es gibt viele Unsicherheiten unter den beitragspflichtigen Personen und es ist gelingt nur schwer und oft auch nicht, die Beitragsbelastungen, Leistungspflichten und komplizierten Berechnungen begreiflich zu machen.

Einige Bundesländer sind daher mittlerweile dazu übergegangen, die Beitragserhebungspflicht für die Kommunen aufzuheben oder Ausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen. In Rhein-land-Pfalz gab es hierzu bisher keine Mehrheit im Landtag.

In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung:

  1. Wie hoch waren die Einzahlungen aus den Ausbaubeitragsveranlagungen in den einzelnen Jahren 2009 - 2018?
  1. Wieviel Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum abgerechnet und wieviel Beitragsbescheide erlassen?
  1. Wieviel Widersprüche und Klagen gab es in diesem Zeitraum?
  1. Wieviel Ratenzahlungen, Stundungen und Beitragserlasse wurden in welcher Höhe dem Zeitraum ausgesprochen?
  1. Wie hoch ist der jährliche Aufwand der Verwaltung (Personalkosten, Verwaltungs- und Betriebsaufwand) für die Ausbaubeitragsveranlagungen?
  1. Welche Rückstände von Ausbaubeitragsabrechnungen/-veranlagungen bestehen derzeit (Abrechnungen im Einzelnen)?
  1. Wäre eine Abschaffung der Ausbaubeiträge in Ingelheim auf Grund der guten Finanzlage nach Auffassung der Verwaltung rechtlich möglich und würde dies von der Aufsichtsbehörde geduldet?

Christian Fürst

 
Teil 1 der städtischen Antwort
Teil 2 der städtischen Antwort