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15.09.2020 - Die Kooperationsfraktionen machen Druck für eine rechtskonforme, angemessene Bebauung des Thornschen Geländes

Die Kooperationsfraktionen im Ingelheimer Stadtrat stehen hinter einer Lösung, die eine sinnvolle Bebauung des Thornschen Geländes angesichts der Knappheit an Wohnraum in der Stadt zulässt. Einer zu hohen Verdichtung können sie jedoch nicht zustimmen.  Als wenig zielführend wird der Versuch der SPD-Fraktion gewertet, einen offensichtlichen Planungsfehler bei einem WBI-Projekt den Kooperationsfraktionen anzulasten. Schließlich sei es das Bau- und Planungsamt gewesen, das der stadteigenen Wohnungsgesellschaft den eingereichten Bauantrag nicht positiv bescheiden konnte, weil er nach dem gültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2016 nicht genehmigungsfähig war.

Es seien auch keine Befreiungen vom Bebauungsplan von der Behörde vorgeschlagen worden, wie sonst üblich, wenn es um das Wohl der Allgemeinheit geht, da die notwendigen Plan-Änderungen zu gravierend seien.  Auch für einen Bauträger wie die WBI gelte es, dass die Pläne nach geltendem Baurecht Bestand haben müssen, wie bei jedem anderen Bauherrn.

Es kann nicht sein, dass erst nach Vorlage des Bauantrages das Baurecht seitens der städtischen Gremien angepasst wird.

Die Kooperationsfraktionen (CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG/BLH) stehen zur WBI als Werkzeug zur Schaffung von günstigem Wohnraum. Nicht zuletzt stimmten sie in der letzten Stadtratssitzung erneut einer Eigenkapitalerhöhung von ca. 8 Millionen Euro zu. Die WBI baute in den letzten Jahren unter Zustimmung der Kooperationsfraktionen mehr als 500 Wohnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 80 Millionen Euro, damit bezahlbarer Wohnraum in Ingelheim entstehen konnte. Dies sei im Vergleich mit vielen anderen Kommunen, auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinweg, eine große Leistung.

Dennoch legen die Kooperationsfraktionen großen Wert darauf, dass eine unverhältnismäßig enge Bebauung unterbleibt. Um die Bausünden der 70iger Jahre nicht zu wiederholen, müsse in einem teilweise historisch gewachsenen Gebiet, das nachverdichtet werde, behutsam geplant werden. Dabei müssen Erholungsflächen geschaffen werden und Orte der Begegnung mit der Nachbarschaft.

Bisher wurde dies von den Verantwortlichen von Stadt und WBI abgelehnt, u.a. mit der Begründung, die WBI sei verpflichtet, das Grundstück nach dem geltenden Baurecht optimal auszunutzen. Nun habe sich herausgestellt, dass sich die WBI überhaupt nicht innerhalb des gültigen Baurechts bewegt. Die Kooperationsfraktionen sahen und sehen durch den Wegfall eines Gebäudes im vorgelegten Bauplan der WBI eine mögliche Kompromisslinie, um das Projekt „Thornsches Gelände“ nicht grundsätzlich in Frage zu stellen.