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Der Stadtrat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes ,,Hinterhofen" gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Das Flurstücks-Verzeichnis Stand 05/2011 wird von der Verwaltung überprüft und ggf. angepasst.

Zur Sicherung der Planung für den Planbereich beschließt der Stadtrat gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre.

Begründung:

Das Plangebiet „Hinterhofen" entlang der Alemannenstraße, der Gotenstraße und der Frankenstraße ist identisch mit der bereits am 20. Juni 2011 vom Stadtrat beschlossenen Aufstellung eines Bebauungsplans „Hinterhofen“. Der Aufstellungsbeschluss ist von der Verwaltung nicht umgesetzt worden. Die erneute Einleitung dient dazu, die mit der Einleitung im Jahr 2011 verfolgten Ziele rechtssicher sobald als möglich zu realisieren. Planungsziel ist wie im Aufstellungsbeschluss 2011 eine behutsame Steuerung der Nachverdichtung zumindest hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Höhe und Gestaltung sowie der Anzahl der Wohneinheiten.

Baugenehmigungen allein nach § 34 BauGB sind nicht ausreichend, um die Genehmigungspraxis im Sinne des Planungsziels zu gewährleisten. Dem Beschluss eines Bebauungsplanes steht nicht entgegen, dass in den zurück liegenden Jahren bereits Genehmigungen ausgesprochen wurden, die den verfolgten Planungszielen nicht gerecht wurden. Es gilt, ab sofort, ohne die bestandskräftigen Genehmigungen anzutasten, eine behutsame Steuerung der Nachverdichtung sicher zu stellen.

Der Beschluss einer Veränderungssperre ist für die Sicherung der Planungsziele erforderlich. Durch eine zügige Bearbeitung des Bebauungsplans soll die Dauer der Veränderungssperre möglichst kurzgehalten werden.

Weitere Erläuterungen

Im Mai 1997 musste die Verwaltung einräumen, dass die Teilbebauungspläne Hinterhofen nicht mehr angewandt werden können, da sie es verabsäumt hatte, sie auszufertigen.

Im August 1997 beschloss der Stadtrat aufgrund der Vorlage der Verwaltung „um die weitere Entwicklung im Griff zu behalten“, eine Gestaltungssatzung, die maximale Dachneigungen, Traufhöhen, Firsthöhen, Giebelbreiten usw. festlegte. Seitens der Bürgerinitiative Hinterhofen, die dem Oberbürgermeister am 9.9.2021 eine von 88 Anwohnerinnen und Anwohnern unterzeichnete Petition überreicht hat, wurde uns mitgeteilt, bereits seit 1997 sei die bis heute gültige Gestaltungssatzungsatzung nicht eingehalten worden. Zurzeit sei nur ein Gebäude bekannt, welches strikt nach der bis heute rechtsgültigen Gestaltungssatzung gebaut sei. Die Verwaltung habe dies in dem Gespräch am 9.9.2021 bestätigt.

Nach unserer Auffassung bestehen ferner Anhaltspunkte, dass auch § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB nicht vollumfänglich beachtet wurde.

Der von der Verwaltung in 2021 beauftrage Gutachter kommt zu dem Ergebnis, die Gestaltungssatzung fuße in Teilen nicht auf einer sicheren Ermächtigungsgrundlage. Wenn diese noch zu überprüfende gutachterliche Stellungnahme zutreffend sein sollte, hätte die Verwaltung den Rechtsfehler in der Beschlussvorlage vom August 1997 an den Stadtrat zu vertreten.

Im Juni 2011 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für ein neues Bebauungsplanverfahren Hinterhofen mit folgender von der Verwaltung vorgeschlagener Begründung: „Die jüngsten Entwicklungen zeigen jedoch, dass die Vorgaben der Gestaltungssatzung nicht ausreichen, den Gebietscharakter gerade in Hinsicht der Baukörper und der Nutzung zu schützen. Daher soll der Bestand durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschützt und festgesetzt werden. Planungsziel ist dabei eine behutsame Steuerung der Nachverdichtung zumindest des Maßes der baulichen Nutzung, der Höhe und Gestaltung sowie der Anzahl der Wohneinheiten“.

Den Einleitungsbeschluss hat die Verwaltung, ohne den Stadtrat erneut zu befassen und ohne nachvollziehbare Begründung aufgrund eigener Entscheidung bis heute nicht umgesetzt. Angesichts der von der Verwaltung für den Einleitungsbeschluss gelieferten dringenden Begründung ist die Untätigkeit der Verwaltung nicht zu verstehen. Den mit der Einleitung beabsichtigten Schutz der Anwohner in Hinterhofen hat sie nicht geschaffen.

Nach Auskunft der Verwaltung hat sie weitere mehr als 30 eingeleitete Bebauungspläne nicht zu Ende gebracht.

88 Anwohner des Gebiets Hinterhofen haben mit ihrer Unterschrift den Oberbürgermeister gebeten: „bitte setzen Sie sich als Baudezernent dafür ein, dass auch den Eigentümern der Bestandsgebäude im Gebiet der Gestaltungssatzung Hinterhofen die Sicherheit gegeben wird, dass bei Veränderungen ihres Umfeldes auch ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Wir fordern daher, dass die Stadt die Ziele und Vorgaben der gültigen Gestaltungssatzung einhält“. Sie haben dies u.a. damit begründet, „dass es im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Hinterhofen bauliche Veränderungen gibt, die nach Größe und Gestaltung unserer Einschätzung nach nicht mehr mit den Festsetzungen der Satzung vereinbar sind, sich im Übrigen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und damit eine seit über 60 Jahren gewachsene Struktur des Wohnviertels stören“.

Nach der vorstehenden Chronik der Ereignisse seit über 25 Jahren soll den Anwohnern des Gebietes Hinterhofen endlich die Sicherheit gegeben werden, dass die Entwicklung des Baugeschehens nach klaren rechtlichen Regeln erfolgt, die die Bewohner von Bestandsgebäuden gegenüber einzelnem Bauherrn und deren extensiven Wünschen schützt.

Daher sind die nochmalige Einleitung des bereits eingeleiteten Bebauungsplans sowie eine auf ihn gestützte Veränderungssperre dringend erforderlich.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

hiermit stellen die Stadtratsfraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FWG/BLH den Antrag der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" (http://lebens-werte-staedte.de) beizutreten.

Begründung:

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt leben. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr - auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen aber viel zu enge Grenzen gesetzt. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Die Initiative fordert deshalb den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Tempo 30 sorgt für einen besseren Verkehrsfluss und hierdurch für deutlich weniger Schadstoffausstoß. Tempo 30 sorgt für weniger Beschleunigungs- und Bremsvorgänge und somit für deutlich weniger Verkehrslärm. Tempo 30 verkürzt den Bremsweg eines Fahrzeuges drastisch im Vergleich zu Tempo 50 und ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung Vision Zero, einen Straßenverkehr ohne Verletzte und ohne getötete Verkehrsteilnehmer.

Wir bitten um Beratung dieses Antrags in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 13.03.2023.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

die Stadtratsfraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FWG/BLH stellen den Antrag:

Der Stadtrat beschließt:

1. Alle städtischen Liegenschaften und Liegenschaften stadtnaher Gesellschaften werden so schnell wie möglich mit PV-Anlagen ausgestattet – mindestens jedoch 10 % der Liegenschaften pro Jahr. Hierzu sollen – dort wo technisch möglich und ökonomisch sinnvoll – nicht nur die Dächer sondern auch die Gebäudefassaden genutzt werden.

2. Für alle in Planung befindlichen und zukünftigen öffentlichen Bauvorhaben gilt eine PV-Pflicht.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.03.2016 hat die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen den Antrag zur Errichtung von PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung auf allen städtischen Gebäuden und Gebäuden von stadtnahen Gesellschaften gestellt.

Im Rahmen des vom Stadtrat am 16.09.2019 verwiesenen Antrags zum Sofortprogramm Klimaschutz der Stadtratsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen, FWG/BLH und CDU vom 02.09.2019 wurde im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 21.01.2020 unter TOP 5.2 der Antragspunkt zur Errichtung von PV-Anlagen einstimmig als Beschlussempfehlung angenommen.

In der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2020 wurde von der Verwaltung zugesagt, bei allen neuen Bauvorhaben zu prüfen, ob PV-Anlagen realisiert werden können.

Auf unsere Anfrage vom 30.09.2021 bzgl. PV-Anlagen bekamen wir die Antwort, dass bisher nur ca. 10 % der Dächer von städtischen Liegenschaften für die CO2-freie Stromerzeugung mit Solarenergie genutzt werden, in den letzten 10 Jahren nur zwei PV-Anlagen bei Neubauprojekten realisiert wurden und acht PV-Anlagen in Planung waren.

Da die Eigenstromnutzung von Strom aus eigenen PV-Anlagen deutlich günstiger ist als Strom aus dem Netz zu beziehen, dient diese Maßnahme zur nachhaltigen Entlastung des städtischen Haushaltes. Darüber hinaus hat die Stadt auch die Aufgabe ihren BürgerInnen insbesondere beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorauszugehen.

Wir bitten um Beratung dieses Antrags in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 13.03.2023.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Lakinger

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 2.1.2023 fürchten die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz, dass Rheinland-Pfalz bei der Förderung der Biotechnologie wertvolle Zeit verliert. "Alle reden davon, wie wichtig Biotechnologie für Rheinland-Pfalz ist, doch wenn es an die konkrete Umsetzung geht, betreiben die Kommunen Kirchturmpolitik", sagte der Hauptgeschäftsführer der IHK Rheinhessen, Günter Jertz, der Deutschen Presse-Agentur. Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, erwartet, die vom Land in Auftrag gegebene Studie zum Biotechnologie-Standort zu dem erwartbaren Ergebnis kommen wird, dass Rheinland-Pfalz Potenziale habe und es neben der Landeshauptstadt wichtige weitere Standorte gebe und diese vernetzt werden müssten. In einer früheren Presseerklärung im Jahr 2022 hatte die IHK Rheinhessen ausdrücklich auch Ingelheim in ein Vernetzungskonzept einbezogen.

Vorsitzende des Biotechnologie-Beirats der Landesregierung, der im März 2022 gegründet wurde, ist die die Deutschland-Leiterin von Boehringer Ingelheim, Sabine Nikolaus.

Wir bitten deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Stadtratssitzung:

  1. Sieht die Verwaltung Optionen der Stadt, sich an der Initiative Biotechnologiestandort zu beteiligen?
  2. Hat die Verwaltung nach den beiden Appellen der Industrie- und Handelskammern geprüft, welchen Beitrag die Stadt leisten kann?
  3. Hat sie Kontakte zu den Industrie- und Handelskammern aufgenommen und Gespräche geführt?
  4. Wenn ja, welches Ergebnis hatten die Gespräche?
  5. Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass die Stadt Ingelheim aufgrund ihrer geografischen Lage, dem Standort der Fa. Boehringer, der Fa. Biocientia, sowie einiger Gesundheitsdienstleister gute Voraussetzungen hat, sich erfolgreich an der Initiative des Landes zu beteiligen?
  6. Welche Gewerbeflächen stehen außer dem ehemaligen Gelände „Schwaab" zur Verfügung?
  7. Wann ist mit einer Baureife des Gewerbegebietes Frei-Weinheim Ost zu rechnen? Von wann datiert der Einleitungsbeschluss?
  8. Welche potentiellen Gewerbegebiete bieten sich in den neuen Stadtteilen Wackernheim und Heidesheim an? Wann etwa können sie zur Verfügung stehen?
  9. Wie ist der Stand des Verfahrens des Gewerbegebietes westlich B 41? Wann etwa kann es zur Verfügung stehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

Sascha Lakinger

  • Eingereicht am: 16.09.2022
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage. Leider sind die Antworten aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend. An zwei Stellen wird betont, dass eine turnusgemäße Pflege bereits jetzt gewährleistet ist. Wenn man sich in der Ingelheimer Gemarkung umsieht, muss man leider feststellen, dass dies keineswegs der Fall ist. Dies war überhaupt der Anlass, warum diese Anfrage gestellt wurde.Vielmehr scheint der letzte Satz der Antwort zu Frage 3 zuzutreffen, dass der Bauhof
die Arbeiten erst nach Fertigstellung des Pflegekonzeptes ausführen wird. Darauf zu warten halten
wir für fahrlässig was nicht zuletzt durch das jüngste Starkregenereignis bestätigt wurde.

Es ergeben sich für uns folgende Zusatzfragen mit der Bitte um Beantwortung:

  1. In welchen zeitlichen Abständen wurde und wird die Pflege der Gräben durchgeführt?
  2. Wie kann man sich erklären, dass zum Beispiel die Gräben in der Verlängerung der Schloßbergstraße und dem Münzengraben vollkommen zugewachsen sind  (siehe Bilder)?
  3. Welche Gewässer sind Gewässer der 3. Ordnung und werden von der AVUS unterhalten? Welche Gräben werden von der Stadt gepflegt?
  4. Bis wann wird die finale Pflegekonzept in den Gremien vorgestellt?
  5. Über das aktuelle Starkregenereignis (15.9.) berichtet die AZ, dass möglicherweise der „Erbacher Graben" zugewachsen war und so das Wasser nicht abfließen konnte. Trifft die Aussage in der AZ zu? Was hat die angekündigte „Klärung" ergeben?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Manfried Bajorath

Teil 1 der Antwort

Teil 2 der Antwort