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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

die CDU-Fraktion wurde von Anwohnern der Hans-Fluck-Straße angesprochen, da sich die Verkehrssituation dort immer negativer entwickeln soll. Dies wurde nach Angaben der Bürger auch schon in der Vergangenheit bemängelt und an die Verwaltung herangetragen. Die aktuellen Probleme sind vor allem folgende:

  • Nichteinhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
  • Nichtbeachtung der Recht-vor-Links-Regelung
  • Erhöhtes Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit der Einrichtung der Fußgängerzone

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind die beschriebenen Probleme der Verwaltung bekannt?
  2. Nach Angaben der Anwohner wurde Ende 2023 ein Gerät zur Geschwindigkeitsmessung aufgestellt. Was waren dort die konkreten Ergebnisse? (u.a. gemessene Höchstgeschwindigkeit)
  3. Kann in der Hans-Fluck-Straße zeitnah eine Verkehrszählung durchgeführt werden?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Einhaltung der Verkehrsregeln in der Hans-Fluck-Straße durchzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christian Fröhlich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich bitte um Beantwortung folgender Anfrage in der kommenden Stadtratssitzung:

In den vergangenen Jahren haben sich nach der Schließung des Krankenhauses und der ärztlichen Bereitschaftspraxis sowie der Einschränkungen bei der Notarztversorgung die medizinischen Angebote für die Ingelheimer Bürgerinnen und Bürger stark reduziert.

In diesem Zusammenhang wurde immer wieder über die Einrichtung eines Integrierten Versorgungszentrums oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf Initiative der Stadt gesprochen.

Meine Frage hierzu:

  1. Was hat die Verwaltung bisher im Hinblick auf solche Einrichtungen unternommen?
  2. Gibt es hier schon erste Ergebnisse?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Fürst

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

in der letzten Sitzung des Stadtrates haben wir eine moderate Anpassung der Gebühren für das Kurzzeitparken beschlossen. Gemäß unserer Gebührensatzung erhöhen sich die Gebühren überproportional, wenn die Parkdauer mehr als 4 Stunden andauert. Diese Regelung ist sinnvoll, um eine dauerhafte Blockierung der Parkplätze zu verhindern bzw. zu erschweren.

Probleme bereitet diese Regelung allerdings den Seminarteilnehmer des WBZ, die zum Beispiel an einer mehrtägigen Veranstaltung mit Übernachtung teilnehmen. Für eine 24-Stunden Parkplatznutzung werden 33 Euro fällig.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit hier einen „Sondertarif“ pro Tag oder Aufenthalt für diese Seminarteilnehmer des WBZ einzuführen?
  2. Wie könnte ein solcher „Sondertarif“ aus Sicht der Verwaltung in die Praxis umgesetzt werden?
  3. Welche technischen Voraussetzungen wären dafür erforderlich?
  4. Welcher finanzielle Aufwand wäre für die Installierung notwendig?
  5. Wäre eine solche Lösung nicht auch für die Gäste des IBB-Hotels sinnvoll?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Manfried Bajorat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ich bitte Sie, die folgende Frage in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu beantworten.

Am letzten Montag in der Stadtratsitzung haben wir viel über 002 neutrale Stadt gesprochen. Jeder soll und kann seinen Beitrag leisten. Immer wieder muss ich feststellen, dass in den städtischen Gebäuden über Nacht Licht brennt; zuletzt am Wochenende, von Freitag bis Montag in der Kita in der Sporkenheimer Straße. Auch beobachte ich oft, dass in der Brüder Grimm Schule nachts Licht brennt, auch übers Wochenende.

Schon einige Male habe ich das angesprochen.

Wie kann Abhilfe geschafft werden?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

die Stadtratsfraktionen von CDU, B90/Die Grünen und FWG stellen für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.11.2023 und in Folge für die Stadtratssitzung am 13.11.2023 folgenden Antrag:

Der Stadtrat macht sich die „Satzung der Stadt Speyer über die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen (Begrünungssatzung) vom 21.12.2018 in der Fassung vom 18.06.2021“ (siehe Anlage) als Grünsatzung für die Stadt Ingelheim am Rhein inhaltlich zu eigen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungstext formal auf die Stadt Ingelheim am Rhein anzupassen und dem Stadtrat zum Satzungsbeschluss vorzulegen.

Begründung:

Dem Auftrag des Stadtrates zur Erarbeitung einer Grünsatzung für die Stadt Ingelheim kam die Verwaltung bisher noch nicht nach. Bei wiederholten Nachfragen wurde dem Stadtrat mitgeteilt, dass die personellen Kapazitäten, einen Satzungstext zu erarbeiten, fehlen würden. Diesen Engpass erkennen wir an und legen deshalb, mit dem heutigen Antrag, eine fertige, praxiserprobte Satzung zur Beschlussfassung vor. Wie auch viele anderen Kommunen hat die Stadt Speyer eine, unserer Intension entsprechende, Satzung erarbeitet und beschlossen. Dieser Vorarbeit kann sich die Stadt Ingelheim bedienen und sich die Satzung der Stadt Speyer, ohne weiteren großen Verwaltungsaufwand, zu eigen machen. Es ist nicht einzusehen, warum jede Gebietskörperschaft „das Rad neu erfinden“ sollte, obwohl die zu regelnden Problemstellungen überall die gleichen sind. Nach einem Satzungsbeschluss für Ingelheim und einer Praxisphase, ist es im Nachgang immer möglich die Satzung anzupassen, falls hierfür ein Erfordernis erkannt wird.

Wir wünschen ausdrücklich keine inhaltliche, wesentliche Änderung am Satzungstext, die einen großen Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen würde. Wir gehen davon aus, dass eine Anpassung der formalen Notwendigkeiten (aus „Stadt Speyer“ mache „Stadt Ingelheim“) keine nennenswerten Ressourcen der Verwaltung beanspruchen. Somit steht einer schnellen Beschlussfassung nichts im Wege. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Lakinger