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06.06.2021 - Mobilisierung von Bauland in der Stadt Ingelheim

  • Antragsteller: Christian Fürst
  • Dem Antrag zugestimmt: CDU

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor einigen Tagen wurde vom Bundestag nach längerer Beratung das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) verabschiedet, das zwischenzeitlich auch vom Bundesrat gebilligt wurde. Ziel des Gesetzes ist es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken

Im Gesetz wurden u. a. neben Erleichterungen bei Genehmigungen zugunsten des Wohnungsbaus, erweiterten Vorkaufsrechten/Baugeboten für die Wohnraumbebauung und Möglichkeiten zur Erstellung von Bebauungsplänen mit Flächen für den sozialen Wohnungsbau auch weitere Regelungen zur schnelleren Aktivierung von Bauland geschaffen.

In der Stadt Ingelheim wurde in den letzten Jahren die Bebauungsplanung für Neubaugebiete zugunsten der Innenentwicklung eher nachrangig verfolgt. Beim Wohnungsbau wurde und wird im Wesentlichen auf die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft WBI gebaut. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:

  1. Welche Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage von Aufstellungsbeschlüssen laufen derzeit in der Stadt Ingelheim und wie sind die einzelnen Verfahrensstände?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffenen Instrumentarien im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum in der Stadt Ingelheim, auch im Hinblick auf die laufenden Verfahren?
  3. Nach dem eingefügten (bzw. verlängerten) § 13b des Baugesetzbuches besteht die befristete Möglichkeit, kleinere Gebiete im räumlichen Anschluss an bestehende im Zusammenhang bebaute Ortsteile, in denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, nach einem vereinfachten Bebauungsplanverfahren zur Wohnbebauung zu nutzen. Welche Gebiete sind nach Ansicht der Verwaltung in der Stadt Ingelheim hierfür geeignet?
  4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung für die Stadt Ingelheim, aufgrund der neuen Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz kurzfristig weiteren bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zusätzliches Bauland bereitzustellen?

Christian Fürst